EuGH setzt Politik unter Zugzwang
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung zum Dublin-Verfahren klargestellt, daß dieses auch in Zeiten eines größeren Zuwandererzustroms Gültigkeit besitzt. Zudem erklärte der EuGH, daß Asylbewerber, welche nicht gemäß diesem Verfahren Asyl im EU-Ankunftsland beantragt haben, als „illegal Eingereiste“ zu bewerten sind.